AS Creation Tapeten AG: Im Osten nichts Neues

AS Creation hat in der letzten Woche seinen Jahresabschluss 2010 veröffentlicht.

Kernpunkte waren u.a. ein Gewinn pro Aktie von 3,05 EUR, die übliche Ausschüttung von 44% (1,35 EUR) und ein ordentlicher Cash Flow.

In den zwei Tagen seit der Ankündigung sind wohl einige Investoren irritiert und kaufen/verkaufen unter ordentlichen Schwankungen.

In 2011 sollen wegen hohen Investitionen in Russland (dem größten Tapetenmarkt der Welt) der Gewinn um etwa 10% sinken. (Ist ja nicht so, dass das Russland Joint Venture und die darauf folgenden Anlaufverluste “neu” wäre – daher der Titel). Der Geschäftsbericht 2010 enthält einige Worte zum Kartellverfahren, die allerdings alles andere als panisch klingen. Eine sehr gute Zusammenfassung zu AS Creation des Users “Stairway” lässt sich hier finden. Die technische Erläuterung der im Post besprochene Kaufpreisallokation findet sich im 2009er Geschäftsbericht auf Seite 106-107. Auch findet sich dort die Passage “Da sich der größte Teil der Folgewirkung der Kaufpreiszuordnung in den Abschreibungen niederschlägt, gibt die Entwicklung des operativen Ergebnisses vor Berücksichtigung von Abschreibungen, der sogenannte EBITDA, die wirtschaftliche Lage von AS Creation besser wieder.” Dieser Betrachtung können wir uns (bei einem “einfachen Geschäft” wie bei AS Creation durchaus anschließen, auch wenn wir gerne die “zum Geschäftsbetrieb notwendigen Investitionen” hinzuziehen oder direkt auf das comprehensive income abstellen.

Für uns bleibt AS Creation so oder so das klassische gut&günstige familiendominierte Unternehmen. Auch wenn uns das Russland Joint-Venture auf dem ersten Blick nicht gefällt (Russland ist für uns = Risiko!) ist es doch die Aufgabe des Managements diese Risiken einzuschätzen. Da wir keinen tiefergehenden Einblick in die detaillierten Chancen und Risiken des Joint Ventures haben geben wir uns in die (seit Jahrzehnten gut arbeitenden) Hände des Managements und hoffen auf gute Geschäfte mit russischen Tapeten. Auch wenn es zu einem totalen Fehlschlag kommen sollte wird die Überlebensfähigkeit des Unternehmens (aus dieser Tätigkeit) nicht gefährdet sein.

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