Praktiker Anleiheprospekt – “Poison Pill” gegen potentielle Übernehmer
Nachdem die Anleihe fröhlich weiter abschmiert, lohnt sich vielleicht ein Blick in den Anleiheprospekt. Den findet man z.B. hier im Wertpapierformum.
Der interessanteste Teil des Anleiheprospektes ist m.E. der § 5 Absatz (2) Kontrollwechsel. Das ganze ist recht komplex aber wenn ich es richtig verstehe, dann würde die Anleihe bei einer Übernahme sofort fällig werden.
Das Problem ist, dass die Anleihe ja kein Rating hat und das wird im Bondprospekt bei Übernahme Fall einem Absenken des Ratings auf Non-Investmentgrade gleichgestellt:
(ii) wenn zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels kein Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen oder die Emittentin vergeben ist und keine Rating Agentur innerhalb des Kontrollwechselzeitraums ein Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen vergibt
Im Klartext heisst das: will jemand die Praktiker AG übernehmen, dann muss er innerhalb kurzer Zeit ein Investmentgrade Rating besorgen oder es werden sofort 250 Mio. EUR zur Rückzahlung fällig.
Im Fachjargon nennt man so etwas auch eine “Poison Pill”. Eine Hornbach AG z.B. hat selber nur ein Non-Investment Grade Rating (BB+, was für ein Witz) und müsste dann zusätzlich zum Kaufpreis noch 250 Mio Cash für die Rückzahlung der Anleihe auftreiben.
Fazit: Durch die Klausel in der Anleihe dürfte jegliches Interesse Praktiker zu übernehmen auf 0 sinken. D.h. Praktiker muss da selber durch. Wer auf eine Übernahme hofft, dürfte lange warten
Ich habe mir die Praktiker Anleihe im kleinem Umfang sowohl ins reale auch ins Musterdepot gelegt.
Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist zwar nicht gerade gering, aber ein Restwert wird wohl noch gezahlt werden. Bei gut 19 % Rendite ist man solange der Laden nicht in 2-3 Monaten pleite geht und das sehe ich nicht so etwas vom Totalausfall abgesichert.
mir persönlich wäre das aktuell zu “heiss”. Allerdings nicht vergessen: Wenn die Insolvenz später kommt ist meistens die Recovery ach geringer.
#shortguy,
müsste 90 Tage sein wenn ich den Paragraphen richtig lese:
bezeichnet “Kontrollwechselzeitraum” den Zeitraum, der (i) mit dem früheren der folgenden Ereignisse beginnt: (x) einer öffentlichen Bekanntmachung oder Erklärung der Emittentin oder einer relevanten Person hinsichtlich eines möglichen Kontrollwechsels oder (y) dem Tag der ersten öffentlichen Bekanntmachung des eingetretenen Kontrollwechsels und (ii) am 90. Tag (einschließlich) nach dem Eintritt des Kontrollwechsels endet; und
Interessanter Punkt. Ohne, dass ich mir die restlichen Bedingungen angeschaut hätte: Wie lange ist denn der “Kontzrollwechselzeitraum”, innerhalb dessen ein Investment Grade Rating beschafft werden kann ?