Immer wieder offene Immobilienfonds – Informationspolitik DEGI Europe vs. AXA Immoselect
Schon interessant, wie sich die Informationspolitik der verschieden Fonds unterscheidet. Schaut man sich z.B. einen der jüngeren Verkäufe des DEGI Europe an, erkennt man schon, dass Aberdeen am liebsten gar nichts sagen würde. Weder historische Anschaffungskosten noch sonstige Infos werdem dem Anleger mitgegeben.
Ganz anders eine entsprechende Info beim AXA Immoselect Ende letzen Jahres.
Sehr interessant ist diese Passage:
Die Immobilie war Ende des Jahres 2004 zu einem Kaufpreis in Höhe von rund 90,2 Mio. Euro (inkl. 2,5 Mio. Euro für die Beseitigung aufgelaufener Instandhaltungsmaßnahmen) erworben worden. Zusätzlich waren Erwerbsnebenkosten in Höhe von rund 6,5 Mio. Euro zu berücksichtigen. Der erste durch den Gutachterausschuss festgestellte Wert der Immobilie lag bei 97,4 Mio. Euro.
Zunächst entwickelte sich der Verkehrswert der Immobilie – auch getragen durch Anschlussvermietungen – moderat und stieg im Jahr 2005 auf rund 98,4 Mio. Euro und im Jahr 2006 auf rund 101,8 Mio. Euro. Mit dem starken Anziehen der Immobilienpreise entwickelten sich die vom Gutachterausschuss in den Jahren 2007 mit rund 112,6 Mio. Euro und im Jahr 2008 mit knapp 120 Mio. Euro
festgestellten Verkehrswerte deutlich nach oben. Mit der Finanzkrise gingen in den Jahren 2009 und 2010 die Bewertungen auf zuletzt 112,7 Mio. Euro zurück. Der nun erzielte Kaufpreis beträgt 105,5 Mio. Euro.
Hier sieht man, wie stark die Bewertungen in den Fonds angezogen hatten. Besonders Objekte die 2ßß7 und 2008 gekauft wurden, muss man mit großer Vorsicht beurteilen.
Sehr lobenswert ist auch der sehr ausführliche Monatsbericht für Januar.
Hochinteressant ist die Zusammenfassung der aktuellen rechtlichen Lage aus Sicht AXA (Hervorhebungen nachträglich eingefügt):
Der uns derzeit bekannte Stand stellt sich in folgenden Grundzügen dar:
• Die Mindesthaltedauer von zwei Jahren wird eingeführt. Für Altanleger gilt sie als erfüllt.
• Die geplante Rücknahmegebühr im 3. und 4. Haltejahr in Höhe von 10 % bzw. 5 % ist nicht mehr vorgesehen.
• Alle Anleger haben eine einjährige Kündigungsfrist einzuhalten. Nach einer entsprechenden Übergangsfrist
gilt dies auch für Altanleger.
• Anleger sollen das Recht erhalten, nach Ablauf der Mindesthaltedauer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr zurückgeben zu können.
• Neu vorgesehen ist eine Reduzierung der gesetzlichen Höchstgrenze für die Fremdkapitalquote von derzeit 50 % auf zukünftig 30 %.
• Die Bewertung der Immobilie soll zukünftig nicht mehr jährlich sondern quartalsweise erfolgen.
• Die Einführung der neuen Regeln soll bis Ende 2011 bei den einzelnen Gesellschaften erfolgen.
• Die Änderung der Vertragsbedingungen kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn das betroffene Sondervermögen für Anteilscheinrückgaben geöffnet ist.
Nun steht dem Gesetzentwurf die 2. und 3. Lesung im Bundestag bevor. Dies sollte bis Mitte März 2011
erfolgen, so dass anschließend das Gesetz durch den Bundespräsidenten ratifiziert werden kann.
Das ist wirklich sehr interessant. Ich interpretiere das wie folgt:
1. Der Fonds muss auf jeden Fall erstmal aufmachen um die Bedingungen zu erfüllen
2. Das ganz kann/soll noch Ende 2011 erfolgen
3. Auch Altanleger könnten (nach einer gewissen Frist) in die einjährige Kündigungsfrist fallen.
Das dürfte wirklich interessant werden, es dürfte also noch ein Zeitfenster geben in dem man direkt auscashen könnte bzw. sogar muss wenn man nicht ein Jahr lang eingelocked bleiben möchte. Wenn alle Fonds das noch in 2011 einführen, hätte sogar der Degi International noch eine (sehr) theoretische Chance.
Es bleibt hochspannend.