Asian Bamboo GB 2010 – Teil 3: Biologische Assets

Wie in einem unserer ersten Blogeinträge angemerkt, gab es ja Meinungsverschiedenheiten zwischen Asian Bamboo und den Wirtschaftsprüfern wie die sog. „Biologischen Vermögenswerte“ bilanziert werden müssen/dürfen.

Da die Materie (für uns zumindest) relativ komplexu ist, muss man sich hier Schritt für Schritt vorkämpfen.

Kommen wir jetzt mal zu der interessanten Frage: Was hat Asian Bamboo bislang bei den Biologischen Assets gemacht und was hatte der WP daran auszusetzen ?

Im Anhang auf Seite 68 steht dazu folgendes:

„Die Fehlerkorrekturen betreffen folgende Bereiche: Biologische Vermögenswerte Der Vorstand hat im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 die Methode der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte geändert und an die Vorgaben von IAS 41 angepasst. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 und in den Vorjahren wurde der beizulegende Zeitwert der biologischen Vermögenswerte als Barwert sämtlicher während der Dauer eines Pachtvertrags für eine Bambusplantage erwarteter Mittelzuflüsse ermittelt.“

Ok, übersetzen wir das mal: Wenn AB eine Plantage erworben hat, dann wurde bei Erwerb sofort der erwartet (diskontierte) Gewinn aus der gesamten Laufzeit des Vertrages aktiviert. Das wäre bei einem Produktionsunternehmens so, als wenn die Firma beim Kauf der Maschine gleich mal alle zukünftigen Erträge aus der zukünftigen Produktion über die Laufzeit abdiskontiert und als “Asset” aktiviert.

In der Vergangenheit wurde ja immer argumentiert, dass diese Zahlen ohnehin niemand ernst nimmt. Aber die Frage stellt sich doch, warum das Management dennoch so offensichtlich gegen grundlegende Bilanzierungsregeln verstoßen hat. Antwort haben wir dazu aber keine, sollte man mal auf eine Fragenliste an die IR richten.

Zwischenfazit 1: Der bisherige Ausweis der Biologischen Assets als Wert aller zukünftigen Gewinne war nicht nur aggressiv sondern hat offensichtlich gegen grundlegende IFRS Standards (IAS 41) verstoßen und musste deshalb korrigiert werden.

Kommen wir dann mal dazu was denn jetzt neu gemacht wird. Die nächste Passage erklärt dies:

Der Bilanzansatz zum 31. Dezember 2010 umfasst ausschließlich den Barwert der erwarteten Mittelzuflüsse aus dem Verkauf der am Bilanzstichtag auf den Plantagen vorhandenen Bambusstämme und Bambussprossen abzüglich der geschätzten Verkaufskosten. Die Verkaufskosten beinhalten alle dem Verkauf der Bambusstämme und -sprossen direkt zurechenbaren Kosten. Dies sind Pachtaufwendungen, erwartete Kultivierungsaufwendungen, erwartete Erntekosten und erwartete Veräußerungskosten.

Ok, also werden jetzt sinnvollerweise nur die bestehenden Bestände berücksichtigt, entsprechend den Vorgeben des IAS 41 aber schon zu erwarteten Verkaufspreisen (abzgl. Kosten). Das ist in wie in unserem oberen Beispiel gleichzusetzen mit einem Industrieunternehmen dass seine fertigen Erzeugnisse bereits gewinnwirksam aktiviert statt konservativ zu Herstellungskosten. Damit hat man natürlich das volle Preisrisiko in der Bilanz und bei Asian Bamboo natürlich auch alle weiteren Risiken wie Stürme Überschwemmungen etc. Fairerweise muss man sagen, dass das unter IAS 41 so richtig ist; Dennoch ordnen wir die Bilanzierung als recht “offensiv” ein.

Zwischenfazit 2: Der aktuelle Ausweis der biologischen Assets ist buchhalterisch in Ordnung, aber im Vergleich mit klassischen Industrieunternehmen eher auf der „optimistischen“ Seite.
(Wir erinnnern uns (mit Graus) insbesondere an die Zeit der Internetblase als bei vielen “Wachstumsunternehmen” alles und jedes “Asset” gewinnwirksam aktiviert wurde. )

Was bedeutet das jetzt konkret in Zahlen ? Im Geschäftsbericht auf Seite 70 sieht man Folgendes:

Per 31.12.2009 waren nach alter Methode 128 Mio EUR biologische Vermögenswerte gebucht. Das war um 60 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen und führt zu einem neuen Wert von 68 Mio. EUR

Auf der Passivseite gibt es dazu zunächst einen relativ einfach erklärbaren Gegenposten. Da da die ursprünglichen zukünftigen Gewinne irgendwann ja mal versteuert werden müssen, hatte man auf der Passivseite 14 Mio EUR latente Steuerverbindlichkeiten gebildet, die dann logischerweise aufgelöst werden dürfen. Bleibt eine Differenz von -46 Mio. EUR.

Jetzt wird es aber spannender. In der Überleitungsrechnung sieht man weiterhin, das jetzt plötzlich die Pachtvorauszahlungen um +34 Mio. EUR höher sind als vorher. Wirklich erklärt wird das nicht. Unsere Vermutung wäre, dass man das vorher quasi abgeschrieben und gegen „Biological Assets“ getaucht hat. Bzw. das man die Pachtzahlung als Voraussetzung des zukünftigen Cash-flows gesehen und daher als Teil der Bio.Assets aktiviert hat.

Warum ? Vermutlich damit man sich die Abschreibungen über die Laufzeit sparen kann, dazu aber später mehr.

Damit bleiben ca. -12 Mio. EUR übrig an Differenz übrig. Es gibt noch eine Reihe anderer Korrekturen, am Ende des Tages bleibt ein Effekt von ca. -10 Mio. EUR übrig, um den das Eigenkapital nach unten korrigiert wird. Dieser Effekt ist somit deutlich geringer als von uns ursprünglich erwartet wurde, da wir den Zusammenhang mit den abgeschriebenen Pachtvorauszahlungen nicht erkannt hatten

Zwischenfazit 3: Die Auswirkungen der Bilanzierungsänderung der Biologischen Assets auf das Eigenkapital ist mit -10 Mio. EUR für das GJ deutlich geringer als wir das ursprünglich erwartet hatten.

Kommen wir zurück zu den erhöhten Pachtvorauszahlung und den höheren Abschreibungen.

Dieser Effekt wird ersichtlich, wenn man die Fehlerkorrekturen auf Seite 71 in der GUV für 2009 betrachtet. In Zeile 2 steigen da die Herstellungskosten plötzlich um gut 25% von 30 auf 38 Mio. EUR an, das dürfte zum Großteil auf höhere auszuweisende laufende Abschreibungen auf die Pachtvorauszahlungen erklärbar sein. Das operative Ergebnis vor Neubewertungen der biologischen Assets fällt dadurch um fast 30% von 28 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR.

Damit kommen wir zu einem sehr interessanten Punkt: Bis einschliesslich Q3 2010 wurde immer ein „bereinigtes“ Ergebnis angegeben, das war der ausgewiesene Gewinn pro Aktie abzgl. Gewinne aus der Neubewertung. In den meisten Analystenberichten war das auch der Startpunkt für alle weiteren Analysen.

Für 2009 waren das 2,16 EUR pro Aktie, in den ersten 3 Quartalen 2010 wurden für diesen Wert noch 1,70 EUR ausgewiesen. Im Jahresbericht 2010 wird diese Zahl plötzlich weggelassen. Rechnet man sich die Zahl selber aus kommt man jetzt für 2010 auf folgenden Wert:

Gewinn 2010 35,5 Mio EUR
Neubewertungsgewinn: -17,2 Mio. EUR
= Gewinn ohne Neubewertungen = 18,3 Mio. EUR

Macht bei 14,4 Mio. Aktien ungefähr 1,27 EUR pro Aktie oder ein Rückgang von -41% vs. 2009 beim „bereinigten Ergebnis pro Aktie !!!! kein Wunder, dass man diese Zahl im Jahresbericht weglässt. Wir sprechen jetzt nicht mehr von einem Gewinnanstieg von „nur 3%“ statt den 17% beim Ergebnis pro Aktie inkl. Neubewertungen sondern von einem Rückgang von -41% beim „bereinigten“ Ergebnis pro Aktie !!!

Zwischenfazit 4: Der Wechsel des Ausweises (weniger biologische Assets, höher aktivierte Pachtzahlungen) führt zu einem deutlich geringeren operativen Ergebnis. Als Ergebnis fällt das bereinigte Ergebnis pro Aktie i.H. von 1,27 EUR (selber gerechnet) um -41 % vs. 2009. Like for Like (2009) war der Effekt ungefähr -30%.

Fazit:
– Die notwendige Neubewertung der biologischen Asset hatte einen deutlich geringeren Effekt als von uns angenommen.
– Der eigentlich Effekt entsteht aber im operativen Ergebnis. Das Ergebnis vor Neubewertung des Jahres 2010 ist um -41% pro Aktie schwächer als 2009.
– Diese, bis einschliesslich Q3 prominent veröffentlichte Erfolgskennzahl wurde im Geeschäftsbericht 2010 nicht mehr erwähnt.

Fortsetzung folgt.

P.S. Auch wenn sich das manche Leute in diversen Internetforen wirklich nicht vorstellen können: Wir machen das wirklich nur zum Spass und der Verfasser hat keine direkten oder indirekten finanziellen Interessen in der Aktie.

P.S. 2: Vielleicht sollten wir mal tief in uns gehen, was wir so unter Spass verstehen 😉

23 comments

  • .An einem fehlenden Impressum störe ich micht nicht. Nur die Gedanken und Inhalte zählen….

    eine sehr interessante Diskussion die Ihr da habt. Hier wird richtig mitgedacht.
    Grüße.
    Robert

  • Die Ernterechte sind keineswegs egal. S. 75 GB: “Der Erstansatz eines biologischen Vermögenswertes erfolgt bei Erhalt des Ernterechtes für eine gepachtete Plantage in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der zu diesem Zeitpunkt auf den Plantagen wachsenden Bambusstämme und Bambussprossen abzüglich geschätzter Verkaufskosten….Solange die Ernterechte noch nicht übertragen worden sind, werden bereits geleistetete
    Pachtvorauszahlungen unter den Vorauszahlungen ausgewiesen….. Ebenso erfolgt bei Erhalt der Ernterechte eine anteilige Umbuchung in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der biologischen Vermögenswerte abzüglich geschätzter Verkaufskosten in den Bilanzposten für biologische Vermögenswerte insoweit die Pachtzahlungen den Erwerb der auf den Plantagen bereits vorhandenen biologischen Vermögenswerte abgelten. Der Residualbetrag der Pachtvorauszahlungen für Bambusplantagen wird ebenso wie Pachtvorauszahlungen für Betriebsgrundstücke entsprechend IAS 17.34 linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.”
    Ändert das was an Deiner Antwort?

    Ich fände es übrigens gut, wenn Du ein Impressum auf Deine Seite tun würdest. Gerade wenn man sich kritisch mit Dingen beschäftigt, sollte man sich nicht angreifbar machen. Ein Blog ist kein Stockboard. Wenn Du das nicht willst, wäre es angebracht, das zu begründen.

  • Ok, Schritt für Schritt:

    Vielleicht hab mal wieder nur verquere Gedanken. Also Schritt für Schritt. Wenn AB Land pachtet werden die Anschaffungskosten auf Pachtvorauszahlungen (für die Zeit des Pachtvertrags für die AB noch keine Ernterechte hat) und Biologische Assets (für den Rest) verteilt. Stimmt das soweit?

    M.E. nein. sagen wir mal AB zahlt 10 Mio für eine Plantage, dann verteilen Sie die 10 Mio. auf “erworbene vorhandene Biologische assets” und Pachtvorauszahlungen. Es ist egal ab wann Ernterechte bestehen, es werden ja auch schon nicht erntreife Bestände aktiviert (siehe Anhang)

    Wenn ja: Wenn AB für ein Stück Land sofort alle Ernterechte für 20 Jahre übertragen bekommt, gibt es also keine Pachtvorauszahlungen. Es gibt nur Biolog. Assets. Stimmt das auch noch?

    Nein, es gibt nur die Biolog. Assets die momentan auf der Plantage stehen. Es werden bei IFRS ja keine Ernterechte aktiviert sondern immer nur die aktuell bestehenden Pflanzen/Bäume/Sprossen.

    Wenn ja: Diese Biolog. Assets darf AB nur in der Höhe aktivieren, die dem Wert der darauf befindlichen Pflanzen entspricht. Wenn das auch noch stimmen sollte, wird mein Gedankengang vielleicht klarer. Dann läge der aktivierte Wert der Biolog. Assets weit unter den Anschaffungskosten, weil sich der Wert nur auf die Ernte eines Jahres bezöge, die Anschaffungskosten aber auf den Wert bezogen sind, der aus der Ernte von 20 Jahren resultieren könnte/kann/soll.

    Ist m.E. falsch (siehe oben). früher hat asian Bamboo quasi alle zukünftigen Ernten aktiviert. Das hatte den netten Vorteil dass man keine laufenden Abschreibungen mehr zeigen musste, war aber illegal.

  • Vielleicht hab mal wieder nur verquere Gedanken. Also Schritt für Schritt. Wenn AB Land pachtet werden die Anschaffungskosten auf Pachtvorauszahlungen (für die Zeit des Pachtvertrags für die AB noch keine Ernterechte hat) und Biologische Assets (für den Rest) verteilt. Stimmt das soweit? Wenn ja: Wenn AB für ein Stück Land sofort alle Ernterechte für 20 Jahre übertragen bekommt, gibt es also keine Pachtvorauszahlungen. Es gibt nur Biolog. Assets. Stimmt das auch noch? Wenn ja: Diese Biolog. Assets darf AB nur in der Höhe aktivieren, die dem Wert der darauf befindlichen Pflanzen entspricht. Wenn das auch noch stimmen sollte, wird mein Gedankengang vielleicht klarer. Dann läge der aktivierte Wert der Biolog. Assets weit unter den Anschaffungskosten, weil sich der Wert nur auf die Ernte eines Jahres bezöge, die Anschaffungskosten aber auf den Wert bezogen sind, der aus der Ernte von 20 Jahren resultieren könnte/kann/soll.

  • tut mir leid, ich kann Deiner Argumentation nicht folgen. Warum soll man das bilanzieren dürfen, was erst in 2 Jahren wächst ? Dann kann ich ja auch als Firma gleich mal bilanzieren was ich in 2 Jahren für Umsatz mache.

    Wenn AB das über einen “Umweg” (den ich allerdings nicht verstehe) in die Bilanz bekäme, dann wäre das umso schlimmer.

    M.E. sollte man Gewinne erst bilanziern dürfen wenn geerntet und verkauft wurde. Schliesslich hat man bei AB nicht mal eine Ernteversicherung o.ä.

  • Versteh mich nicht falsch. Ich unterstelle keine Unterbewertung, aber ich denke, sie könnte vorkommen. Und zwar wenn Ernterechte für mehr als 1 Jahr übertragen werden, z.B. für 2 Jahre. Dann passiert folgendes: Die Pachtvorauszahlungen verringern sich um den Wert der aktivierten Ernterechte. Die beziehen sich aber nur auf den Wert dessen was da drauf steht. Lassen also schon mal sicher das was an Sprossen in Jahr 2 geerntet wird aussen vor. Die Frage ist nun, ob Asian Bamboo diesen Wert über einen Umweg wieder in die Bilanz bekommt. Wie ich geschrieben habe, könnten das die “Kultivierungskosten” sein. Weiter oben hast Du Dich über die Herstellungskosten gewundert. Im Anhang lässt sich nachvollziehen, dass das der grösste Beitrag zu den HK sein muss.
    Asset Bewertung hin oder her. Ich glaube, IFRS ist in diesem Punkt einfach Mist. Bei Asian Bamboo stören mich die Finanztransaktionen mehr. Es scheint so zu sein, dass das Unternehmen seine Abnehmer in der Weiterverarbeitung zumindest vor-finanzieren muss. So sollte das nicht sein, aber es ist in China wohl sehr üblich, dass die Unternehmen an Kapitalmangel leiden. Und wenn man dann mal einen gefunden hat, der Cash hat, findet man wohl Wege. Muss kein Nepp sein, kann aber.
    Ich bin übrigens Long in der Aktie. Aber nicht kritiklos.

    • viellicht um es noch mal klarzustellen: Momentan aktiviert Asian Bamboo alles was zum erstellen des Abschlusses auf den Plantagen wächst zu diskontierten marktwerten, d.h. schon inkl. eines gewissen abdiskontierten Gewinns. Das ist m.e. schon eher optimistisch (siehe Unwetter 2010, Strasse kaputt etc.).

      Generell muss man aber sagen, dass trotz einer Vielzahl von informationen im GB sowohl der ansatz der biolog. assets wie auch der HK Kosten etc.nicht wirklich nachvollziehbar ist. Vielleicht ist das nur ein dummer Zufall, oder auch nicht.

  • Ich hab mal im Geschäftsbericht (S.75) nachgeschaut. In der Tat, ein Understatement der Summe von Pachtvorauszahlungen plus biologischer Vermögenswerte unterhalb der Anschaffungskosten (nach Abschreibung) kann nur dann auftreten, wenn Ernterechte für mehr als 1 Jahr übertragen werden. Die Frage ist, ob das passiert. Da der Bilanzwert Ende 2010 unter dem für 2011 erwarteten Umsatz liegt, wenn auch nur um 10% oder so, gibt es dafür kein Indiz. Allerdings zeigt die Bilanz auch, dass 2010 der Abgang bei den biologischen Vermögenswerten nur etwa halb so hoch wie der Jahresanfangsbestand war. Da bei weitem nicht alle Bäume die geerntet werden könnten auch tatsächlich geschlagen werden, könnte es sein, dass das auf eine Unterbewertung hindeutet. Und um die Sache weiter zu komplizieren, stossen mir die doch sehr hohen “Kultivierungskosten” auf, die wieder hinzugerechnet werden. Das Zeug wird weder gedüngt, noch gespritzt soweit ich weiss. Sind das also eher die “Kosten des Stehenlassens”. Kann sein. Spannende Geschichte, die Ihr/Du da ausgegraben habt/hast.

    • Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie Du auf eine Unterbewertung kommst.

      Bambusstämme wachsenzwar schnell aber schnitt brauchen sie trotzdem 5 Jahre bis sie ihre volle Größe erreicht haben.

  • Ich stelle mir mal vor, ich wäre ein Bäuerchen auf der Schwäbischen Alb, der ein Stück Land auf 20 Jahre pachten wollte und das im Voraus bezahlen muss. Kostet mich 1 Mio. Weil ich immer schön “gschbart hab”, hab ich die Kiste als Eigenkapital und zahle in Cash. Dummerweise muss ich nach IFRS bilanzieren. Es ist Jahreswechsel, auf dem Acker liegt nur wertloser Schnee. Bin ich jetzt pleite?

    • #Lukapat,

      nö, Du buchst das Grundstück ja zu Anschaffungskosten und schreibst über 20 Jahre ab, ganz egal was drauf ist.

      Wenn Du Asian Bambo wärst, dann hättest Du bis Q3 2010 Dir schonmal die gesamten Ernterträge bis 2031 als Gewinn eingebucht (diskontiert natürlich).

      Ab Ende 2010 bucht man “nur” noch den Wert der tatsächlich aktuell auf dem Feld stehenden Pflanzen. Das die tasächlichen Verkaufspreise abweichen können, es auch mal Sturm und Hagel gibt etc etc muss man praktischerweise nicht berücksichtigen.

      mmi

      • Versteh ich nicht. Asian Bamboo sagt doch, sie dürfen nach IFRS als Wert nur noch die darauf stehenden Pflanzen buchen. Und wenn auf meinem Acker nix steht dann ist der eben Null. Oder kann man alternativ die Anschaffungskosten buchen? Dann wäre das ja ok. Was nicht sein kann, ist, dass ich ein Geschäft abschliesse und das führt gleich zu Anfang zu einem buchhalterischen Verlust.

  • Als ich die Bamboo vor ein paar Jahren auf dem Kurszettel sah dachte ich mehr oder weniger an Anlagebetrug. So ganz hat sich diese Meinung bei mir immer noch nicht verflüchtigt.

    Viele Neuemissionen an europäischen Börsen / NYSE aus China lassen schon sehr die Nase rümpfen. Die ersten Fälle von Anlagebetrug (oder Anlegerabzocke) sind schon offensichtlich. Aber so ist es ja seit hunderten von Jahren…

    schöne Seite. Grüße.
    Robert

  • Die Erklärung der neuen Methode bezüglich des biologische Vermögens, die mir gefällt, findet sich auf S.15 des GB.
    Dort wird der Effekt höherer Umsatzkosten geschildert, der ja auch das wesentliche Ergebnis deiner Analyse ist.
    Das biologische Vermögen ist mit 12% und 13% abgezinst. Die Ernte dieses Jahres steht also mit 88% in der Bilanz des Vorjahres. Werden die Stämme jetzt geerntet, so findet eine Umbuchung zu 100% vom biologischen Vermögen in die Vorräte statt. Die Differenz von 12% wird als Wertveränderung des biologischen Vermögens als Ertrag gebucht.

    Für mich ist es nicht plausibel, warum man als Investor die GuV um diesen Ertrag bereinigen sollte. Das führt nur zu einer Verzerrung, wenn nicht gleichzeitig die Kostenseite entsprechend reduziert würde.

    Die alte Bewertungsmethode hatte immerhin den Vorteil, diesen Vorgang innerhalb der Berechnung des biologischen Vermögens zu kapseln, so dass der Ausweis eines bereinigten Ergebnisses sinnvoll war.

    • #panta,

      dank efür diesen Hinwies. Persönlich habe ich mit den 17 mio . ohnehin ein Problem und zwar aus 2 Gründen:

      – der Ducrchnittliche Bestand an biolog. Assets nach der aktuellen Berechnungsweise betrug ungef. 85 Mio in 2010. Die 17 Mio Marktwertveränderung sind dann im Schnitt ca. 20%. Schaut man sich die Berechnungsparameter an sieht man erstaunliches:
      – Preise für Bambusstämme sind um 6,3% gestiegen
      – Preise für Spring Shoots um 10%
      – Preise für Winter Shoots um 16%
      Da die Werte in EUR ausgewiesen werden, beinhaltet das vmtl. schon den Effekt aus dem starken USD in 2010, der gut 7% zugelegt hat.

      Auf dieser Basis kann ich den Wertanstieg der biologischen Assets beim besten Willen nicht nachvollzieen. Hast Du eine Antwort darauf ?

      – die biologischen Assets werden ja dann realisiert, wenndie Ernte eingefahren wird. Bis dahin können schlechtes Wetter (siehe 2010) oder andere Gründe die Realsisierung verhindern. Ernteversicherung gibt es keine. Von daher ist es m.E. schon berechtigt erstmal den tatsächlich realisierten Teil anzuschauen.

  • nach Anhang 15 sieht es so aus, als wären die in der GuV genannten 17,191 Mio Veränderung des Zeitwertes nur der Effekt höher angsetzter Marktpreise.

  • hallo pantharhei,

    ein paar Anmerkungen:
    -Die Überleitungsrechnung ist nicht freiwillig sondern gemäss IAS 8 zwingend. Ich finde die Erklärungen nicht so toll, insbesondere weil es eine ganze Reihe von Korrekturen gibt. Sow urde z.B. auch das Währungsergebnis falsch verbucht

    -Die biologischen Assets werden schon bei “kauf” aktiviert bevor die Ernterechte übergehen. Lediglich die Berechnung ist etwas anders bevor die Plantagen erntefähig sind. Interssanterweise rechnen sie bei den nicht erntefähigen Plantagen z.B. mit mehr Bambusstämmen pro Hektar.

    – Auch mit der Cashflowrechnung gibt es noch ein Hühnchen zu rupfen, dazu gibt es abe rnochmal einen eigenen Post.

    – Das operative Ergebnis sollte m.E. nur den Umsatz aus Verkäufen und die Umsatzkosten inkl. des Verbrauchs an biologischen Assets enthalten. Das war auch die alte Definition.

  • sorry, aber ich muss mich schon wieder korrigieren.

    Ein großer Teil der Zunahme des biologischen Vermögens stammt aus dem Übergang der Ernterechte neu gepachteter Flächen.
    Diesem Zuwachs auf der Erfolgsseite steht ein ebenso großer Aufwand gegenüber, denn die aktivierte Pachtvorauszahlung wird um diesen Betrag gekürzt und direkt den Kosten der Periode zugeschrieben.

    Damit erscheint der Ausweis eines bereinigten Ergebnisses nicht mehr sinnvoll.
    Oder?

    ( Irrtümer meinerseits können weiterhin nicht ausgeschlossen werden.)

  • Man muss dem Unternehmen aber das Kompliment machen, dass die Umstellung in der Rechnungslegung sehr ausführlich erklärt wird und die Überleitungen/Korrekturen in der GuV/Bilanz und Kapitalflussrechnung eine deutliche Verbesserung der Transparenz bringen.
    In der Kapitalflussrechnung wird jetzt sogar unterschieden zwischen Veränderungen der biologischen Vermögen insgesamt, aus Kultivierung und durch Ernte, sowie der Pachtaufwand für die Periode ausgewiesen.

    Nach der Umstellung würde ich erst recht das bereinigte Ergebnis als aussagekräftigste Kenngröße betrachten.

  • Sehr schön! Das bringt etwas Licht in die märchenhaften Renditen. Über 40% sind wohl auch in China nur mit Kreativität in der Buchführung zu schaffen.

    Gerade die Pachtvorauszahlungen und die entsprechenden Abschreibungen hatte ich in der Vergangenheit vergeblich gesucht und dann das Kapitel unverstanden abgehakt.

    ( Das war übrigens ein überaus lukrativer Fehler. 😉 )

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