Draeger Genußschein Ausgleichszahlung & relative Entwicklung zu den VZ
Da lagen wir ja mit unserer Erwartung für die Ausgleichszahlung nicht schlecht.
Lt. Bekanntmachung zahlt man:
Da die Hauptversammlung der Ausgabe neuer Genussscheine nicht zugestimmt hat, zahlt Dräger zusätzlich zur Ausschüttung auf die Genussscheine am 9. Mai 2011 für jeden Genussschein der Serie A eine Barabfindung von 5,48 Euro, der Serie K von 5,51 Euro und der Serie D von 5,53 Euro, jeweils zuzüglich 0,25 Euro Zinsen.
Wir hatten ja geschrieben, dass wir rein ökonomisch mit folgendem Wert zuzüglich zum damaligen fairen Wert des Bezugsrechts rechnen:
Was hier ökonomisch fehlt sind die Kosten die dem GS Inhaber durch die Vorfinazierung entstanden sind. Man könnte jetzt nochmal streiten ob das Fremdfinanzierungskosten wären oder Opportunitätskosten, aber eine zusätzliche Kompensation wäre angebracht. Allerdings wäre ein fairer Betrag maximal was in der Range von 2-10% pa. auf das Bezugsrecht oder 0,10 EUR bis 0,55 EUR und damit nicht in der Größenordnung von der viele andere träumen.
Mit den 25 Cent ist man damit etwas in der unteren Hälfte der Range aber dennoch ist das aus unserer Sicht ein “fairer” Wert. Sicher gibt es Stimmen, die Ihre 33 EUR und mehr haben wollen, die Kursentwicklung nach dem Abschlag heute aber zeigt, dass die Markt schon richtig eingschätzt hat.
Entscheidend ist unserer Meinung wie schon angemerkt, ob es einen kollektiven Anspruch der Genußscheininhaber auf unveränderte Gewinnbeteiligung an der Firma gibt. Als Nichtjuristen würden wir dies aber in Frage stellen, aus dem Prospekt kann man das nicht herauslesen.
Anbei nochmal grafisch (und um das neue Google Interface zu testen) die Entwicklung der Genußscheine relativ zu den Vz Aktien inkl. des 52 Wochen Durchschnitts seit Dezember 1998:
Schon interessant, wie eng sich die Entwicklung des Verhältnisses am 52 Wochen Durchschnitt “orientiert”, mit gutem Willen kann man allerdings jetzt eine steigende Tendenz erkennen. Mehr dazu aber in einem folgenden Beitrag